2025-10-11 - 00:39
FAQ

Betrifft der CRA nur Geräte, die mit dem Internet verbunden sind?

Does the CRA only apply to devices connected to the internet?

Antwort:

Nein, diese Frage beruht auf einem häufigen Missverständnis, das vermutlich auf die Formulierung „Datenfernverarbeitungslösungen“ zurückzuführen ist. Es ist nicht relevant, ob ein Produkt mit dem Internet verbunden ist oder nicht. Vielmehr ist relevant, ob dessen “bestimmungsgemäßer Zweck oder vernünftigerweise vorhersehbare Verwendung eine direkte oder indirekte logische oder physische Datenverbindung mit einem Gerät oder Netz einschließt.” Eine logische Verbindung kann beispielsweise “über Netzwerksockets, Pipes, Dateien, Anwendungsprogrammierschnittstellen oder andere Arten von Software-Schnittstellen” erfolgen (Erwägungsgrund 9).

Gemäß der Definition sollte die Datenfernverarbeitung so beschaffen sein, dass ohne diese “das Produkt mit digitalen Elementen eine seiner Funktionen nicht erfüllen könnte;” (siehe Art. 3 Nr. 2 CRA). Die Datenverarbeitung ist jedoch kein entscheidender Faktor für die Anwendbarkeit des CRA; sie muss aber im Falle der Anwendbarkeit berücksichtigt werden, z. B. bei der Nutzung eines Cloud-Backends.

Letzte inhaltliche Aktualisierung dieser FAQ: September 2025

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