Was sind “Verwalter quelloffener Software” (“Open Source Stewards”) im Rahmen des CRA?
Antwort:
Der Begriff "Verwalter quelloffener Software“ (“Open Source Stewards”) ist in Artikel 3 Absatz 14 CRA definiert und bezeichnet
“eine juristische Person, bei der es sich nicht um einen Hersteller handelt, die den Zweck oder das Ziel hat, die Entwicklung spezifischer Produkte mit digitalen Elementen, die als freie und quelloffene Software gelten und für kommerzielle Tätigkeiten bestimmt sind, systematisch und nachhaltig zu unterstützen, und die die Brauchbarkeit dieser Produkte sicherstellt;"
Gemäß dieser Definition kann keine einzelne Person Verwalter quelloffener Software sein. Darüber hinaus kann ein Verwalter quelloffener Software auch kein Hersteller sein. Beispiele für die erwähnte "dauerhafte" Unterstützung (vgl. Erwägungsgrund 19) von FOSS könnten sein:
Bereitstellung von Infrastruktur zur Entwicklung von FOSS
Hosting von Quellcode oder Software
Verwaltung von FOSS
Die Eclipse Foundation, die Apache Software Foundation und KDE e.V. sind sehr wahrscheinlich Verwalter quelloffener Software.
Außerdem „sollten juristische Personen, die die Entwicklung solcher für kommerzielle Tätigkeiten bestimmte Produkte dauerhaft unterstützen und eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung der Brauchbarkeit dieser Produkte spielen (Verwalter quelloffener Software), einer vereinfachten und maßgeschneiderten Regulierungsregelung unterworfen werden.“ (Erwägungsgrund 19 CRA). Dies bedeutet jedoch auch, dass „es ihnen nicht gestattet sein [sollte], die CE-Kennzeichnung auf Produkten mit digitalen Elementen, deren Entwicklung sie unterstützen, anzubringen.“ (Erwägungsgrund 19 CRA).
Stichwörter
CRA; FOSS; Open Source-Software; Open Source Steward; Verwalter quelloffener Software
Letzte inhaltliche Aktualisierung dieser FAQ: September 2025




