Gilt der CRA auch für Produkte, die vor dem 11. Dezember 2027 erstmals in Verkehr gebracht wurden und nach diesem Datum vom Hersteller in unverändertem Zustand weiterhin angeboten werden?
Szenario:
Ein Unternehmen stellt Produkte mit digitalen Elementen in Serie her. Einheiten dieses Produkts werden vom Hersteller vor dem 11. Dezember 2027 kontinuierlich verkauft und und erhalten die Produktnummer P/N #123 und Seriennummern, die mit S/N #123-001 beginnen. Diese Einheiten müssen nicht den CRA-Anforderungen entsprechen.
Der Hersteller verkauft nach dem 11. Dezember 2027 weiterhin identische Einheiten dieses Produkts und kennzeichnet sie mit derselben Produktnummer P/N #123 und fortlaufenden Seriennummern, beispielsweise S/N #123-234, nachdem er die letzte Einheit S/N #123-233 vor Ablauf der Frist am 11. Dezember 2027 verkauft hat.
Frage 1:
Bezieht sich der Begriff “Produkt” im CRA auf ein Produktmodell oder auf alle individuellen Einzelstücke eines Produkts?
Antwort 1:
Es kann sich auf beides beziehen, da dies vom Kontext abhängt.
Ob ein Produktmodell unter den CRA fällt, hängt davon ab, ob ein Produktmodell nach dem 11. Dezember 2027 neu eingeführt oder wesentlich verändert wurde. Falls ein verändertes Produktmodell unter den CRA fällt, muss jede individuelle Einheit des Produkts konform sein.
Frage 2:
Müssen individuelle Einheiten eines Produktmodells, das vor dem 11. Dezember 2027 in Verkehr gebracht wurde, CRA-konform sein, wenn sie nach dem 11. Dezember 2027 weiter verkauft werden? Müssen also im oben genannten Szenario die Einheiten mit der Seriennummer S/N #123-234 und höher CRA-konform sein?
Antwort 2:
Nein.
Der CRA definiert in Artikel 2 "Anwendungsbereich“, dass dieser nur "für auf dem Markt bereitgestellte Produkte mit digitalen Elementen […]“ gilt (vgl. Art. 2 (1) CRA). Die Übergangsbestimmung in Art. 69 (2) CRA besagt jedoch:
"Produkte mit digitalen Elementen, die vor dem 11. Dezember 2027 in den Verkehr gebracht wurden, unterliegen den in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen nur dann, wenn nach diesem Zeitpunkt diese Produkte einer wesentlichen Änderung unterliegen.“
Artikel 3 (21) CRA definiert
"'Inverkehrbringen' bzw. 'in den Verkehr bringen' [als] die erstmalige Bereitstellung eines Produkts mit digitalen Elementen auf dem Unionsmarkt;”
Im angegebenen Beispiel bleibt das Produktmodell unverändert und wurde vor dem 11. Dezember 2027 in den Verkehr gebracht (siehe auch FAQ "Was ist der Unterschied zwischen ‚Inverkehrbringen‘ und ‚Bereitstellung auf dem Markt‘ in Bezug auf bereits eingeführte Produkte (Legacy products)?"). Daher gelten die Anforderungen des CRA auch nicht für Einheiten mit der Seriennummer S/N #123-234 und höher dieses Produktmodells, die vom Hersteller nach dem 11. Dezember 2027 verkauft werden.
Wenn das Produktmodell P/N #123 nach dem 11. Dezember 2027 jedoch einer wesentlichen Änderung unterzogen wird, dann unterliegt es dem CRA (siehe auch FAQ „Wie wirkt sich eine Produktmodifikation auf die Geltung des CRA aus?“).
Frage 3:
Macht es einen Unterschied, wenn eine individuelle Einheit des Produktmodells im obigen Beispiel, die vom Hersteller vor dem 11. Dezember 2027 verkauft wurde (z.B. mit der Seriennummer S/N #123-111), nach dem 11. Dezember 2027 von einem Händler weiterverkauft wird?
Antwort 3:
Der Verkauf individueller Einheiten eines Produkts an einen Händler stellt ein Inverkehrbringen des Produkts dar und fällt nicht unter den CRA, wenn dies vor dem 11. Dezember 2027 erfolgte. Der Weiterverkauf dieser (unveränderten) Produkteinheiten unterliegt nicht den Anforderungen des CRA.
Frage 4:
Wenn ein Produkt auch nach dem 11. Dezember 2027 nicht CRA-konform sein muss, bedeutet das dann, dass ein Hersteller nach Ablauf dieser Frist ein unsicheres Produkt verkaufen kann, ohne dafür die Verantwortung zu übernehmen?
Antwort 4:
Auch wenn der CRA nicht direkt für diese Produkte gilt, gibt es dennoch allgemeine Qualitätsanforderungen, darunter auch Anforderungen an die Cybersicherheit. Diese Anforderungen stehen im Einklang mit den Gewährleistungsbestimmungen und sind unabhängig vom CRA, wie es im geltenden Recht festgelegt ist. Zusätzliche Anforderungen können gelten, wenn diese in entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen festgelegt wurden.
Bitte beachten Sie, dass andere gesetzliche Anforderungen greifen können (abhängig vom Produkttyp, z.B. DORA, Verordnung 2022/2554).
Letzte inhaltliche Aktualisierung dieser FAQ: November 2025
Nächste FAQ: Muss der CRA auch bei bereits eingeführten Produkten (Legacy products) eingehalten werden, für die der Hersteller noch Support anbietet?




