Was ist der Unterschied zwischen „Inverkehrbringen“ und „Bereitstellung auf dem Markt“ in Bezug auf bereits eingeführte Produkte (Legacy products)?
Hinweis:
Die Auslegung des dieser FAQ zugrunde liegenden Gesetzestextes ist uneinheitlich. Wir empfehlen hier den sicheren Weg der strengsten Auslegung und raten, die weitere Diskussion zum Thema zu verfolgen.
Antwort:
"Inverkehrbringen" bedeutet die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem EU-Markt. Die Frage, ob sich der Begriff "Produkt" dabei auf ein Produktmodell oder auf alle individuellen Einzelstücke eines Produktmodells bezieht wird unterschiedlich interpretiert (siehe FAQ "Gilt der CRA auch für Produkte, die vor dem 11. Dezember 2027 erstmals in Verkehr gebracht wurden und nach diesem Datum vom Hersteller in unverändertem Zustand weiterhin angeboten werden?").
Folgt man der strengeren Auslegung, so bedeutet dies, dass der Begriff "Legacy Produkt" nur solche Einzelstücke eines Produktmodells bezeichnet, die vor dem 11. Dezember 2027 in Verkehr gebracht wurden.
Wird das Einzelstück nach diesem Datum weiter verkauft, z.B. durch einen Händler, dann wird es "auf dem Markt bereitgestellt".
Stichwörter
CRA; Bereits eingeführtes Produkt; Bereitstellung auf dem Markt; Inverkehrbringen
Letzte inhaltliche Aktualisierung dieser FAQ: November 2025
Nächste FAQ: Wenn für bereits eingeführte Produkte einige Ersatzteile nicht mehr erhältlich sind und alternative Ersatzteile eingebaut werden, gilt der CRA dann nur für diese Ersatzteile oder für das gesamte bereits eingeführte Produkt?




